Ausschüttung der VG-Wort

Die Verwertungsgesellschaft WORT verwaltet treuhänderisch urheberrechtliche Nutzungs-
rechte und Vergütungsansprüche für mehr als 400.000 Autorinnen und Autoren und über 10.000 Verlage in Deutschland. Sie ist ein Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung, in dem sich Autorinnen und Autoren sowie Verlage zur gemeinsamen Verwertung von Urheberrechten zusammengeschlossen haben. Die VG Wort übernimmt treuhänderisch deren Belange.
Dies bedeutet unter anderem, eine angemessene Vergütung der Autorinnen, Autoren und Verlage sicherzustellen und Geld von denjenigen zu kassieren, die das geistige Eigentum anderer nutzen. Die aus zahlreichen Quellen vereinnahmten Gelder werden anschließend nach festgelegten Verteilungsplänen an Autoren und Verlage weitergeleitet.

Alle Arbeiten, die im ZKS veröffentlicht werden, können unter bestimmten Bedingungen an der jährlichen Ausschüttung der VG-Wort teilnehmen. Hierzu muss ein sogenannter Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen werden und bestimmte Voraussetzungen vorliegen (hierzu beraten wir Sie gerne im Detail). Die Höhe der Ausschüttung ist von Jahr zu Jahr verschieden – erfahrungsgemäß liegt sie jedoch deutlich über dem Preis für eine Print-Veröffentlichung.

Beispiel: Ein 2017 erschienenes Buch im Bereich “Wissenschaft”, das für die Ausschüttung angemeldet war, erhielt im Jahr 2018 einen Ausschüttungsbetrag von 1800,- Euro. Nähere Informationen zur Ausschüttung 2017 finden Sie hier.

Website der VG Wort: https://www.vgwort.de
Direkter Link zum Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags: https://tom.vgwort.de/portal/index

Wir beraten Sie zum Thema VG Wort gerne! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

(Quelle der Information: www.vgwort.de)